Der Satzungszweck wird verwirklicht durch finanzielle Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften, die den jeweiligen Zweck erfüllen. Dabei legen wir Wert darauf, mit diesen Zuwendungen konkrete Projekte zu fördern, die keine hohen Verwaltungssaufwand erfordern, ethischen Grundsätzen entsprechen und möglichst direkt den Betroffenen zugute kommen.
Nach diesen Grundsätzen wurden in den Jahren 2021 – 2023 folgende gemeinnützigen Körperschaften unterstützt:
- Hamburger Krebsgesellschaft e.V.
- Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke Hamburg
- Israelitisches Krankenhaus, Hamburg
- Kinderkrebs-Zentrum Hamburg e.V.
- Palliativabteilung Rissen e.V.
- Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
- ArztMobil Hamburg gUG,
- GF Göldner Foundation e.V., Rendsburg
- Herzenswünsche e.V. , Münster
- Unser kleines Stadtatelier für kreative Inklusion e.V., Uelzen
- 5. Hamburger Frauenhaus e.V., Hamburg
- ABC Bildungs- und Tagungszentrum e.V., Hüll
Der Stiftungsvorstand entscheidet einmal jährlich über die satzungsgemäße Verwendung der Erträge. Anträge können bis zum 30. September eines Jahres über info@kavenstiftung.org gestellt werden.